Räder willkommen
Fahrradfahren liegt im Trend – und das nicht erst seit der Coronapandemie. Zunehmend mehr Menschen zieht es am Abend, am Wochenende oder wann immer es die Zeit eben erlaubt, raus – für eine kleinere oder eine größere Tour mit dem Bike.
Dieser Entwicklung tragen auch die IVB Rechnung, die die Mitnahme des eigenen Drahtesels für Radbegeisterte so angenehm wie möglich gestalten möchten – ohne, dass die übrigen Fahrgäste deshalb eingeschränkt werden. Deshalb hat das Innsbrucker Verkehrsunternehmen genaue Regeln definiert, wann und wie Räder in den Bussen und Trams mitgenommen werden dürfen. Grundsätzlich sind alle Bikes willkommen, Abstriche gibt es lediglich während der Stoßzeiten unter der Woche und falls der Platz schlichtweg nicht für (weitere) Räder ausreichen sollte.
Und auf den meisten Buslinien gibt es inzwischen Heckträger für Fahrräder, die natürlich immer, ohne jede zeitliche Einschränkung genutzt werden können. Alle Busse mit Heckträger werden übrigens auf den Smartinfos und in der IVB-App Scout entsprechend mit einem Radsymbol gekennzeichnet.
IVB-Geschäftsführer Martin Baltes zeigt sich erfreut darüber, dass dieses Angebot zur Fahrradmitnahme so gut angenommen wird: „Das bedeutet nämlich, dass zahlreiche Menschen auch bei Radausflügen immer öfter mal auf ihr Auto verzichten, was natürlich vor allem der Umwelt zugutekommt.“ Ebenso positiv sieht er den meistens respektvollen Umgang zwischen Fahrgästen mit und ohne Rädern sowie dem Personal: „Wir haben bisher eigentlich fast nur positive Erfahrungen gemacht. Die meisten halten sich an die Spielregeln, es herrscht ein respektvoller Umgang. Und das ist doch eine schöne Sache.“
Regeln für die Radmitnahme
- Maximal zwei Fahrräder sind pro Sondernutzungsfläche im Fahrzeug erlaubt.
- RollstuhlfahrerInnen und Personen mit Kinderwägen haben immer Vorrang.
- Wochentags ist die Fahrradmitnahme nur außerhalb der Stoßzeiten, d.h. zwischen 09:00–15:00 Uhr sowie 18:30–06:00 Uhr, erlaubt.
- Am Wochenende und an Feiertagen ist die Fahrradmitnahme, wenn Platz vorhanden, ganztägig gestattet. Der Radheckträger kann zeitlich unbegrenzt genutzt werden.
- Auf der Sondernutzungsfläche und am Radheckträger herrscht Sicherungspflicht.
- Kinder unter 14 dürfen Fahrräder nur in Begleitung eines Erwachsenen transportieren.
- Die Sauberkeit des Fahrrads muss gewährleistet sein, die Durchgänge in Bus und Tram müssen immer freigehalten werden.
- Klappräder dürfen im zusammengeklappten Zustand auch als Handgepäck mitgeführt werden und sind dann nicht als Fahrrad zu werten.
- Kinder-Laufräder (ohne Pedale und Kette) können uneingeschränkt mitgenommen werden und sind von den Sperrzeiten ausgenommen, da diese laut Straßenverkehrsordnung keine Fahrräder sind.