Räder willkommen

Bikes können in den Fahrzeugen der IVB gerne mitgenommen werden. Für ein gutes Miteinander sollten aber einige Spielregeln beachtet werden.

Fahrradfahren liegt im Trend. Zunehmend mehr Menschen zieht es am Abend, am Wochenende oder wann immer es die Zeit eben erlaubt, raus – für eine kleinere oder eine größere Tour mit dem Bike.

Dieser Entwicklung tragen auch die IVB Rechnung, die die Mitnahme des eigenen Drahtesels für Radbegeisterte so angenehm wie möglich gestalten möchten – ohne, dass die übrigen Fahrgäste deshalb eingeschränkt werden. Deshalb hat das Innsbrucker Verkehrsunternehmen genaue Regeln definiert, wann und wie Räder in den Bussen und Trams mitgenommen werden dürfen. Grundsätzlich sind alle Bikes willkommen, Abstriche gibt es lediglich während der Stoßzeiten unter der Woche und falls der Platz schlichtweg nicht für (weitere) Räder ausreichen sollte.

Und auf den meisten Buslinien gibt es inzwischen Heckträger für Fahrräder, die natürlich immer, ohne jede zeitliche Einschränkung genutzt werden können. Alle Busse mit Heckträger werden übrigens auf den Smartinfos und in der wegfinder-App entsprechend mit einem Radsymbol gekennzeichnet.

Regeln für die Radmitnahme

  • Maximal zwei Fahrräder sind pro Sondernutzungsfläche im Fahrzeug erlaubt.
  • RollstuhlfahrerInnen und Personen mit Kinderwägen haben immer Vorrang.
  • Wochentags ist die Fahrradmitnahme nur außerhalb der Stoßzeiten, d.h. zwischen 09:00–15:00 Uhr sowie 18:30–06:00 Uhr, erlaubt.
  • Am Wochenende und an Feiertagen ist die Fahrradmitnahme, wenn Platz vorhanden, ganztägig gestattet. Der Radheckträger kann zeitlich unbegrenzt genutzt werden.
  • Auf der Sondernutzungsfläche und am Radheckträger herrscht Sicherungspflicht.
  • Kinder unter 14 dürfen Fahrräder nur in Begleitung eines Erwachsenen transportieren.
  • Die Sauberkeit des Fahrrads muss gewährleistet sein, die Durchgänge in Bus und Tram müssen immer freigehalten werden.
  • Klappräder dürfen im zusammengeklappten Zustand auch als Handgepäck mitgeführt werden und sind dann nicht als Fahrrad zu werten.
  • Kinder-Laufräder (ohne Pedale und Kette) können uneingeschränkt mitgenommen werden und sind von den Sperrzeiten ausgenommen, da diese laut Straßenverkehrsordnung keine Fahrräder sind.
Radmitnahme
10.03.2026